Kirche vor Ort

Kirchenverwaltungswahlen 2024

Pfarrverband Eichendorf am 16.10.2024

Vote 3569999 1280 Foto: Pixabay

Lust auf Ehrenamt? Am 23.11.2024 und 24.11.2024 finden die Wahlen zu den neuen Kirchenverwaltungen statt. Im Folgenden informiert Pater Joshy umfassend über die Bedeutung und die Organisation der Wahl.

Lie­be Schwes­tern und Brüder!

Am 23.11.2024 und 24.11.2024 fin­den in unse­rem Pfarr­ver­band die Wah­len zu den neu­en Kir­chen­ver­wal­tun­gen statt. Für die Amts­pe­ri­ode von sechs Jah­ren wäh­len Sie Frau­en und Män­ner, die in die­sen Lei­tungs­gre­mi­en Ver­ant­wor­tung übernehmen.

Die Auf­ga­ben sind viel­fäl­tig. Ob es um bau­li­che Maß­nah­men an Kir­che, Pfarr­heim oder Kin­der­gar­ten geht, um Per­so­nal­an­ge­le­gen­hei­ten oder wel­che Unter­stüt­zung pfarr­li­che Grup­pen vor Ort benö­ti­gen: Immer ist die Kir­chen­ver­wal­tung in der Ver­ant­wor­tung, die finan­zi­el­len, per­so­nel­len und orga­ni­sa­to­ri­schen Vor­gän­ge zu regeln und dar­über zu entscheiden.

Ich dan­ke allen bis­he­ri­gen Mit­glie­dern der Kir­chen­ver­wal­tun­gen, ins­be­son­de­re den Kir­chen­pfle­gern, sehr herz­lich für ihre wert­vol­le Arbeit, die Zeit und das Enga­ge­ment, das sie zum Woh­le unse­rer Pfarr­ge­mein­den inves­tiert haben. Zugleich hof­fe ich, dass vie­le von ihnen sich auch zur Kan­di­da­tur für eine neue Kir­chen­ver­wal­tung bereit­erklä­ren. Gera­de jetzt — in Zei­ten, in denen vie­les im Umbruch ist und viel Ver­ant­wor­tung in den Pfar­rei­en liegt — ist Kon­ti­nui­tät wichtig.

Gewählt wer­den die Kir­chen­ver­wal­tun­gen Adl­dorf, Dor­nach, Eichen­dorf, Haid, Hart­kir­chen und Inders­bach. Der ers­te Schritt zur Kir­chen­ver­wal­tungs­wahl ist nun, dass Wahl­vor­schlä­ge unter­brei­tet wer­den. Dazu fin­den Sie in den Kir­chen und im Pfarr­bü­ro Vor­schlags­lis­ten, in die Sie Per­so­nen ein­tra­gen kön­nen, die Ihrer Mei­nung nach gut für das Ehren­amt des Kir­chen­ver­wal­tungs­mit­glieds geeig­net wären. Die Vor­schlä­ge sind bis spä­tes­tens 19.10.2024 zu machen. Natür­lich freu­en wir uns auch über Gläu­bi­ge, die von sich aus sagen, sie möch­ten sich zur Wahl stellen!

Als Kir­chen­ver­wal­tungs­mit­glied kann gewählt wer­den, wer
1. der römisch-katho­li­schen Kir­che ange­hört,
2. im Bereich der Kir­chen­ge­mein­de sei­nen Haupt­wohn­sitz begrün­det hat,
3. kir­chen­steu­er­pflich­tig ist und
4. am Wahl­tag das 18. Lebens­jahr voll­endet hat.

Die Bekannt­ga­be der durch den Wahl­aus­schuss erstell­ten Wahl­lis­te erfolgt bis spä­tes­tens 26.10.2024 durch Aus­hang. Grund­la­ge für die Wahl ist die Wahl­an­ord­nung der Kir­chen­ver­wal­tun­gen der gemeind­li­chen kirch­li­chen Steu­er­ver­bän­de (GStV­WO) in der Fas­sung vom 08.01.2024.

Ich dan­ke Ihnen allen schon jetzt für Ihr Mit­tun zur Fin­dung von Kan­di­da­tin­nen und Kan­di­da­ten bzw. gege­ben­falls sogar Ihre eige­ne Bereit­schaft zur Kandidatur.

Ihr Pater Jos­hy Kan­ji­ratham­kun­nel MI,
Pfarr­ad­mi­nis­tra­tor

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